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   OVG Niedersachsen, 19.07.2021 - 1 ME 75/21   

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https://dejure.org/2021,22190
OVG Niedersachsen, 19.07.2021 - 1 ME 75/21 (https://dejure.org/2021,22190)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2021 - 1 ME 75/21 (https://dejure.org/2021,22190)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 1 ME 75/21 (https://dejure.org/2021,22190)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Abstandsbaulast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einer Abstandsbaulast muss, um dem Bestimmtheitsgebot zu genügen, die Höhe des Bauvorhabens, für das sie bestimmt ist, nicht bezeichnen. Einer mit dem Ziel, die erstinstanzliche Kostenentscheidung (hier: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Abstandsbaulast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsbaulast muss die Höhe des Bauvorhabens nicht bezeichnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01

    Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2021 - 1 ME 75/21
    Auf das Senatsurteil vom 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BauR 2002, 770 = juris Rn. 21 ff., kann die Antragstellerin ihre gegenteilige Auffassung nicht stützen.

    Das genügt, um die Rechtswirkungen der Bewilligung hinreichend verlässlich einzugrenzen (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BauR 2002, 770 = juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 1 ME 99/19

    Außenbereich; Eigentumsrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.07.2021 - 1 ME 75/21
    Es entspricht der Praxis des Senats, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aus Billigkeitsgründen gemäß § 162 Abs. 3 VwGO dann dem unterliegenden Prozessgegner aufzuerlegen, wenn der Beigeladene sich entweder durch Antragstellung einem eigenen Prozessrisiko ausgesetzt oder das Verfahren sonst durch eigenständige Ausführungen zur Sache gefördert hat (Senatsbeschl. v. 20.4.2020 - 1 ME 99/19 -, NVwZ-RR 2020, 813 = DVBl. 2021, 46 = juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 1 ME 159/20

    Abweichung; Baulast; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Verlängerung Geltungsdauer

    Dem Bewilligenden ist es zwar unbenommen, den Gegenstand seiner mit der Baulast verbundenen Duldungspflicht weiter einzugrenzen; ein Wirksamkeitserfordernis ist das hingegen bei einer Abstandsbaulast nach § 6 Abs. 2 NBauO nicht (vgl. Senatsbeschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 14.9.2010 - 1 LA 193/08 -, n.v.).

    Der Antragsteller kann sich darauf und in der Folge auf eine Grenzabstandsverletzung aber nicht berufen, da der Mangel der Baulast aus den Zuständen auf seinem Grundstück folgt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 -, juris Rn. 10).

  • VG Lüneburg, 23.06.2022 - 2 B 47/22

    Bauvorlagen; Nachbarschutz; Schutzpflichten; Standsicherheit anderer baulicher

    Es entspricht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen dem Antragsteller aufzuerlegen, weil die Beigeladene das Verfahren durch eigenständige Ausführungen zur Sache gefördert hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 1 ME 141/21

    Dorfgebiet; Mischgebiet; Rücksichtnahmegebot; Schlachtbetrieb

    Hierauf ist die Duldungspflicht der Antragstellerin aber nicht - was möglich gewesen wäre - beschränkt worden (vgl. Senatsbeschl. v. 19.7.2021 - 1 ME 75/21 - NVwZ-RR 2021, 966 = juris Rn. 12).
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